Notarkosten Hauskauf Österreich: Was kostet der Vertrag wirklich?
Notarkosten und Vertragserrichtung sind Pflichtbestandteile beim Hauskauf in Österreich. Doch viele Käufer:innen unterschätzen, wie sich die Gebühren zusammensetzen und wann sie bezahlt werden müssen. Dieser Guide erklärt die typischen Notarkosten, zeigt Beispiele für unterschiedliche Kaufpreise und liefert eine klare Checkliste für den Ablauf. Du erfährst, welche Leistungen enthalten sind, welche Zusatzkosten entstehen können und wie du die Gebühren in deine Finanzierung integrierst. Damit planst du den Kaufvertrag sicher – ohne böse Überraschungen.
Ahmet Parlak
Immobilienfinanzierung & Hypothekenexperte, Wien
Kurzantwort: Notarkosten beim Hauskauf in Österreich
- Notarkosten liegen meist bei 1–2% des Kaufpreises.
- Enthalten: Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung und Grundbucheinreichung.
- Zusatzkosten durch Beglaubigungen, Auszüge oder Sonderleistungen möglich.
- Notargebühren als fixer Teil der Nebenkosten (gesamt 8–10%) einplanen.
Last updated: 2026-03-15
Was kostet der Notar beim Hauskauf in Österreich?
Der Notar ist beim Immobilienkauf in Österreich eine zentrale Instanz: Er errichtet den Kaufvertrag, beglaubigt Unterschriften, wickelt die Treuhandschaft ab und sorgt für die korrekte Eintragung ins Grundbuch. Ohne Notar oder Rechtsanwalt ist ein rechtsgültiger Kauf nicht möglich.
Die Höhe der Notarkosten variiert je nach Kaufpreis, Leistungsumfang und dem jeweiligen Notar. Seit der Liberalisierung des österreichischen Notarenwesens gibt es keinen verbindlichen Einheitstarif mehr — es lohnt sich daher, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Als grobe Faustregel gilt: Wer ein Objekt für 300.000 € kauft, sollte für Notarkosten mindestens 4.500 bis 6.000 € einplanen — also etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Diese Kosten sind Teil der gesamten Kaufnebenkosten, die in Österreich typischerweise 8–10 % des Kaufpreises betragen.
- Notarkosten gesamt: ca. 1–2 % des Kaufpreises
- Vertragserrichtung: 1.500–3.000 € (abhängig vom Kaufpreis)
- Treuhandabwicklung: 0,5–1 % der Kaufsumme
- Beglaubigungen: 30–80 € pro Unterschrift
- Grundbucheingabe: ca. 200–500 € pauschal
Welche Leistungen erbringt der Notar?
- Kaufvertragserrichtung: rechtssichere Ausformulierung aller Vertragsbedingungen, Klauseln und Sondervereinbarungen
- Beglaubigung von Unterschriften aller beteiligten Parteien — Käufer:in und Verkäufer:in
- Überprüfung von Grundbuch und bestehenden Lasten (Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte)
- Treuhandabwicklung: Der Notar hält den Kaufpreis auf einem Anderkonto, bis alle Bedingungen erfüllt sind — insbesondere die Eintragung im Grundbuch
- Berechnung und Abführung der Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises) direkt ans Bundesministerium für Finanzen
- Grundbucheingabe beim zuständigen Bezirksgericht — einschließlich Eigentumsübertragung und Lastenfreistellung
- Pfandrechtsbestellung für die finanzierende Bank, wenn ein Kredit aufgenommen wird
- Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach erfolgter Steuerabführung
- Beratung zu Sonderklauseln wie Rücktrittsrechten, Besitzübergaberegeln oder Gewährleistungsausschlüssen
Wie werden Notargebühren berechnet?
Notargebühren sind in Österreich seit der Liberalisierung frei verhandelbar — es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Einheitstarif mehr. Das bedeutet: Verschiedene Notare können für denselben Auftrag unterschiedliche Preise verlangen. Ein Vergleich von zwei bis drei Angeboten kann sich deutlich lohnen und mehrere hundert Euro sparen.
Die einzelnen Leistungen werden in der Regel separat abgerechnet. Die größten Kostenpositionen sind die Kaufvertragserrichtung und die Treuhandabwicklung. Letztere wird üblicherweise prozentual vom Kaufpreis berechnet und macht bei höheren Kaufpreisen den größten Teil der Notarrechnung aus. Hinzu kommen pauschale Gebühren für Beglaubigungen, die Grundbucheingabe und — falls ein Kredit aufgenommen wird — die Pfandrechtsbestellung. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über typische Preise:
| Leistung | Typischer Preis |
|---|---|
| Kaufvertragserrichtung | 1.500–3.500 € |
| Treuhandabwicklung | 0,5–1 % der Kaufsumme |
| Beglaubigungen | 30–80 € pro Unterschrift |
| Grundbucheingabe | 200–500 € |
| Pfandrechtsbestellung (Kredit) | 500–1.500 € |
Notar vs. Rechtsanwalt: Was ist der Unterschied?
Für den Standardfall beim Immobilienkauf — also Vertragserrichtung, Treuhand und Grundbucheintragung — ist der Notar die übliche und in der Regel unkomplizierteste Wahl. Der Notar ist ein öffentliches Amt und zur strikten Unparteilichkeit verpflichtet: Er vertritt nicht Käufer oder Verkäufer, sondern die ordnungsgemäße Abwicklung des Rechtsgeschäfts. Bei besonders komplexen Vertragsgestaltungen oder wenn eine Partei rechtliche Beratung und aktive Interessenvertretung benötigt, kann ein Rechtsanwalt die bessere Option sein. Beide Berufsgruppen dürfen in Österreich Immobilienkaufverträge errichten und Grundbucheingaben stellen — Beglaubigungen sind jedoch dem Notar vorbehalten.
| Notar | Rechtsanwalt | |
|---|---|---|
| Beglaubigungen | Ja | Nein |
| Treuhandabwicklung | Standard | Möglich |
| Vertragserrichtung | Ja | Ja |
| Unparteilichkeit | Pflicht | Mandantenvertreter |
| Typischer Preis | 1–2 % | 1–2 % |
Treuhandabwicklung: Was kostet das?
Die Treuhandabwicklung ist das Herzstück der sicheren Eigentumsübertragung in Österreich: Der Notar hält den gesamten Kaufpreis auf einem Treuhandkonto (Anderkonto), bis alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind — insbesondere die Eintragung des Käufers ins Grundbuch und die vollständige Lastenfreistellung des Objekts. Erst dann wird der Betrag an den Verkäufer ausgezahlt. Dieser Mechanismus schützt beide Seiten: Der Käufer zahlt nicht, bevor er als Eigentümer eingetragen ist; der Verkäufer erhält sein Geld nicht, bevor die Übergabe vollständig abgesichert ist.
Die Kosten für die Treuhandabwicklung liegen typischerweise bei 0,5–1 % der Kaufsumme. Bei einem Objekt für 300.000 € entspricht das 1.500–3.000 €, bei 500.000 € sind es 2.500–5.000 €. Die meisten österreichischen Banken verlangen die Treuhandabwicklung als zwingende Voraussetzung für die Kreditauszahlung — sie ist damit faktisch unvermeidlich. Beispiel: Wer ein Haus für 400.000 € kauft und einen Kredit aufnimmt, zahlt für die Treuhandabwicklung allein 2.000–4.000 €. Dieser Betrag sollte in der Liquiditätsplanung unbedingt berücksichtigt werden, da er nicht über den Bankkredit finanzierbar ist.
Kostenbeispiele: 300k und 500k
Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte auf Basis typischer Marktpreise in Österreich. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Notar, Komplexität des Vertrags und dem genauen Leistungsumfang. Zusätzlich zu den reinen Notarkosten fallen die Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises) und die Grundbucheintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises) an — diese werden vom Notar treuhändig abgeführt, erhöhen aber den Gesamtaufwand erheblich. Hol vor Beauftragung immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein und prüfe, welche Leistungen darin enthalten sind.
| Kaufpreis | Notar gesamt (ca.) | davon Treuhand | davon Vertrag |
|---|---|---|---|
| 300.000 € | 4.500–6.000 € | 1.500–3.000 € | 1.500–2.000 € |
| 500.000 € | 7.500–10.000 € | 2.500–5.000 € | 2.000–3.000 € |
Wo lassen sich Notarkosten reduzieren?
- Mehrere Notare anfragen und Kostenvoranschläge vergleichen — seit der Liberalisierung gibt es keine Pflichtgebühr, Preise können deutlich variieren
- Rechtsanwalt statt Notar für die Vertragserrichtung prüfen — je nach Fall kann dies bei der reinen Vertragserstellung günstiger sein
- Treuhand und Pfandrechtsbestellung beim selben Notar bündeln — so vermeidest du doppelte Abwicklungsgebühren
- Einfachere Verträge verhandeln — unnötige Sonderklauseln und Zusatzvereinbarungen erhöhen den Errichtungsaufwand und damit die Kosten
- Frühzeitig planen — wer genug Zeit hat, kann mehrere Angebote einholen, statt unter Zeitdruck den nächstbesten Notar zu beauftragen
- Pauschalangebote erfragen — manche Notare bieten Festpreispakete für Standardfälle an, die günstiger als eine Einzelabrechnung sind
Häufige Fragen zu Notarkosten
Ca. 1–2 % des Kaufpreises, je nach Leistungsumfang. Dazu gehören Vertragserrichtung (1.500–3.000 €), Treuhandabwicklung (0,5–1 % der Kaufsumme) und Beglaubigungen. Für eine 300.000-€-Immobilie rechne mit 4.500–6.000 €.
Ja, oder alternativ einen Rechtsanwalt. Für die Grundbucheintragung ist in Österreich zwingend ein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich. Nur diese dürfen Kaufverträge errichten, Unterschriften beglaubigen und Grundbucheingaben stellen.
Der Notar ist ein öffentliches Amt und zur Unparteilichkeit verpflichtet — er vertritt beide Seiten neutral und ist keine Interessenvertretung. Der Rechtsanwalt ist Mandantenvertreter und kann aktiv eine Seite beraten und vertreten. Für Standardkäufe ist der Notar die übliche Wahl.
Ca. 0,5–1 % der Kaufsumme. Bei 300.000 € sind das 1.500–3.000 €, bei 500.000 € entsprechend 2.500–5.000 €. Die meisten Banken verlangen Treuhandabwicklung als Voraussetzung für die Kreditauszahlung — sie ist faktisch unvermeidlich.
Teilweise ja. Seit der Liberalisierung des österreichischen Notarenwesens sind die Gebühren frei verhandelbar. Es lohnt sich, zwei bis drei Angebote einzuholen und zu vergleichen. Manche Notare bieten Pauschalpreise für Standardfälle an. Größere Einsparungen sind vor allem bei der Vertragserrichtung möglich.
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags beginnt der Notarauftrag. Die Zahlung erfolgt meist im Rahmen der Treuhandabwicklung — die Notarkosten werden vor der Übergabe und vor Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer verrechnet. Plane diese Kosten daher als Teil deiner Eigenkapital-Reserve ein.
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