Notarkosten Hauskauf Österreich: Was kostet der Vertrag wirklich?
Notarkosten und Vertragserrichtung sind Pflichtbestandteile beim Hauskauf in Österreich. Doch viele Käufer:innen unterschätzen, wie sich die Gebühren zusammensetzen und wann sie bezahlt werden müssen. Dieser Guide erklärt die typischen Notarkosten, zeigt Beispiele für unterschiedliche Kaufpreise und liefert eine klare Checkliste für den Ablauf. Du erfährst, welche Leistungen enthalten sind, welche Zusatzkosten entstehen können und wie du die Gebühren in deine Finanzierung integrierst. Damit planst du den Kaufvertrag sicher – ohne böse Überraschungen.
Ahmet Parlak
Immobilienfinanzierung & Hypothekenexperte, Wien
Kurzantwort: Notarkosten beim Hauskauf in Österreich
- Notarkosten liegen meist bei 1–2% des Kaufpreises.
- Enthalten: Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung und Grundbucheinreichung.
- Zusatzkosten durch Beglaubigungen, Auszüge oder Sonderleistungen möglich.
- Notargebühren als fixer Teil der Nebenkosten (gesamt 8–10%) einplanen.
Last updated: 2026-02-01
TL;DR
- Notarkosten liegen meist bei 1–2% des Kaufpreises.
- Enthalten sind Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung und Einreichungen.
- Zusatzkosten entstehen z. B. für Beglaubigungen oder Auszüge.
- Gebühren sollten als fixer Teil der Nebenkosten eingeplant werden.
Welche Leistungen sind enthalten?
Notar:innen erstellen und prüfen den Kaufvertrag, verwalten Treuhandkonten und reichen die Eintragung ins Grundbuch ein. Je nach Fall kommen Beglaubigungen und Auszüge hinzu.
Typische Kosten in Österreich
| Kaufpreis | Notarkosten (1,5%) |
|---|---|
| €300.000 | €4.500 |
| €450.000 | €6.750 |
| €600.000 | €9.000 |
Beispielrechnung für 450.000 €
Vertragserrichtung (1,5%): 6.750 €
Beglaubigungen & Auszüge: ca. 300 €
Gesamt: ca. 7.050 €
Planungstipps
- Frage nach einem verbindlichen Kostenvoranschlag.
- Plane zusätzliche Gebühren für Auszüge ein.
- Nutze den Rechner, um Notarkosten in die Gesamtrate einzubauen.
Häufige Fragen zu Notarkosten
Meist 1–2% des Kaufpreises, abhängig vom Umfang der Leistungen.
Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung, Einreichung ins Grundbuch und Beglaubigungen.
Grundsätzlich ja, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
Im Zuge der Vertragsabwicklung, häufig vor der Grundbucheintragung.
Ja, z. B. für beglaubigte Auszüge oder Sondervereinbarungen.
Banken erwarten meist Eigenmittel für Nebenkosten wie Notarhonorare.
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