Maklerprovision Österreich: Wer zahlt, wie hoch, welche Szenarien gelten?
Die Maklerprovision gehört zu den größten Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich. Wer sie bezahlt, hängt vom Auftraggeber, dem Bundesland und dem Vertragsmodell ab. In diesem Guide erfährst du, welche Sätze üblich sind, wie die Berechnung funktioniert und in welchen Szenarien Käufer:innen zahlen. Wir zeigen dir Beispiele für Kaufpreis, Provision und Umsatzsteuer, plus Tipps, wie du Angebote vergleichst und Maklerkosten in die Finanzierung einplanst. Außerdem klären wir, wann die Provision fällig wird, welche Nachweise die Bank sehen will und wie du dir im Rechner einen realistischen Puffer sicherst.
Ahmet Parlak
Immobilienfinanzierung & Hypothekenexperte, Wien
Kurzantwort: Maklerprovision beim Immobilienkauf in Österreich
- Maklerprovision beträgt meist 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt. (= 3,6% brutto).
- Wer zahlt, hängt vom Maklerauftrag und Bundesland ab.
- Provision ist bei Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig.
- Gesamte Kaufnebenkosten (inkl. Makler) auf 8–10% des Kaufpreises budgetieren.
Last updated: 2026-02-01
Wie hoch ist die Maklerprovision in Österreich?
Das gesetzliche Maximum für die Maklerprovision beim Immobilienkauf ist in Österreich durch das Maklergesetz § 7 geregelt: Es beträgt 3 % des Kaufpreises netto zuzüglich 20 % Umsatzsteuer — also 3,6 % brutto. Dieser Satz gilt als absolutes Maximum; ein höherer Betrag ist gesetzlich unzulässig.
Die meisten Immobilienmakler verlangen in der Praxis den vollen Maximalsatz. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich beim Kauf keine gesetzliche 50/50-Teilung zwischen Käufer und Verkäufer. Wer die Provision trägt, ergibt sich ausschließlich aus dem Maklervertrag und den konkreten Absprachen der Parteien. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € beläuft sich die Bruttoprovision auf 14.400 €, bei 600.000 € bereits auf 21.600 € — Beträge, die bei der Finanzierungsplanung von Anfang an eingeplant werden sollten.
| Betrag | |
|---|---|
| Gesetzliches Maximum | 3 % netto |
| USt (20 %) | + 0,6 % |
| Bruttoprovision | 3,6 % des Kaufpreises |
| Bei 400.000 € | 14.400 € |
| Bei 600.000 € | 21.600 € |
Bestellerprinzip 2023: Was hat sich geändert?
Mit 1. Juli 2023 trat in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft — jedoch ausschließlich für den Bereich der Wohnungsvermietung. Die Reform verpflichtet denjenigen, der den Makler beauftragt hat, auch dessen Provision zu tragen. Vermieter, die einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen, können die Maklergebühr seither nicht mehr auf die Mieter abwälzen. Das war zuvor gängige Praxis und führte dazu, dass Mieter bis zu zwei Monatsmieten an den vom Vermieter beauftragten Makler zahlen mussten.
Für Immobilienkäufer ändert sich durch die 2023-Reform hingegen wenig: Das Bestellerprinzip gilt beim Kauf nicht. Käufer zahlen weiterhin in der Mehrheit der Fälle die Provision — selbst dann, wenn der Makler ursprünglich vom Verkäufer beauftragt wurde. Hier besteht keine vergleichbare gesetzliche Regelung wie bei der Vermietung.
Hintergrund der Reform war eine langjährige politische Diskussion zur Entlastung von Mietern sowie der Druck durch EU-Richtlinien. Für den Kaufmarkt fehlt bislang eine entsprechende Gesetzgebung, obwohl Verbraucherschutzverbände dies fordern. Wer als Käufer Provision vermeiden möchte, muss aktiv Angebote ohne Makler suchen oder im Rahmen des Maklervertrags verhandeln.
- Bestellerprinzip gilt seit Juli 2023 — aber ausschließlich für Vermietungen, nicht für Immobilienkäufe
- Beim Kauf zahlt weiterhin meist der Käufer die volle Provision (3,6 % brutto)
- Vor der Reform konnten Maklerkosten bei Vermietung auf Mieter abgewälzt werden — das ist jetzt unzulässig
- Doppelmakler (gleichzeitige Vertretung von Käufer und Verkäufer) ist erlaubt, muss aber ausdrücklich offengelegt werden
- Eine Ausweitung des Bestellerprinzips auf Käufe wird politisch diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen
Wer zahlt den Makler: Käufer oder Verkäufer?
Die Zahlung der Maklerprovision ist in Österreich nicht gesetzlich zwingend einem bestimmten Vertragspartner zugeordnet — sie entsteht nur dann, wenn ein Makler in das Geschäft eingebunden ist und ein gültiger Maklervertrag besteht. Beim Direktkauf zwischen Privatpersonen ohne Makler fällt keinerlei Provision an. Es lohnt sich deshalb, beim Erstkontakt mit dem Makler ausdrücklich zu klären, wer Auftraggeber ist und wer die Provision trägt. Oft ergibt sich dies bereits aus der Vermarktung: Steht im Inserat "Provision: 3 % + USt. vom Käufer", ist die Zahlungspflicht von Beginn an transparent.
| Transaktion | Wer zahlt den Makler | Seit wann |
|---|---|---|
| Immobilienkauf | Käufer (üblich) oder Auftraggeber | Immer |
| Wohnungsvermietung | Auftraggeber (Bestellerprinzip) | Juli 2023 |
| Gewerbeimmobilien | Verhandelbar | — |
Wie wird die Provision berechnet?
Die Formel für die Bruttoprovision ist unkompliziert: Kaufpreis × 3 % (Nettoanteil) × 1,2 (Umsatzsteuerfaktor) = Bruttoprovision. Der Nettoanteil beträgt gesetzlich maximal 3 %, der Umsatzsteueraufschlag von 20 % erhöht diesen auf 3,6 % brutto.
Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 350.000 € ergibt sich eine Nettoprovision von 10.500 € (350.000 × 0,03). Hinzu kommen 20 % USt, also 2.100 €. Die gesamte Bruttoprovision beläuft sich damit auf 12.600 €. Bei 500.000 € sind es 15.000 € netto bzw. 18.000 € brutto.
Wichtig: Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht ausschließlich beim erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrags — es handelt sich um ein sogenanntes Zielschuldverhältnis. Kommt kein notariell beurkundeter Kaufvertrag zustande, erhält der Makler keine Provision. Das gilt auch dann, wenn er intensiv vermittelt hat. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Ja — die Maklerprovision ist in Österreich verhandelbar. Der gesetzlich festgelegte Satz von 3 % netto ist ein Maximum, kein gesetzlich festgelegter Fixpreis. In der Praxis verlangen die meisten Makler den Maximalvergütungssatz; wer jedoch gezielt verhandelt, kann insbesondere bei höherpreisigen Objekten Nachlässe erzielen. Ab einem Kaufpreis von 500.000 € ist ein Rabatt auf 2 bis 2,5 % netto oft möglich, da die absolute Provisionssumme für den Makler auch bei reduziertem Satz attraktiv bleibt. In einem Käufermarkt mit geringer Nachfrage steigt der Verhandlungsspielraum zusätzlich.
- Mehrere Makler anfragen und Angebote schriftlich einholen — Sätze können zwischen Anbietern deutlich variieren
- Bei Objekten über 500.000 € gezielt auf 2–2,5 % netto verhandeln; bei großem Volumen sind auch 1,5 % möglich
- Verhandlungsergebnis immer schriftlich im Maklervertrag festhalten — mündliche Absprachen sind im Streitfall schwer nachweisbar
- Exklusivmandaten kritisch prüfen: Sie binden dich an einen Anbieter und reduzieren den Verhandlungsdruck
- Käufer können Provision manchmal durch schnelle Entscheidung oder Cash-Kauf als Hebel nutzen
Was steht im Maklervertrag?
- Schriftform: Der Maklervertrag muss schriftlich abgeschlossen werden — seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben (Maklergesetz)
- Widerrufsrecht: Bei Fernabsatz oder Haustürgeschäft besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz; bei direkt im Büro abgeschlossenen Verträgen nur 1 Woche
- Alleinvermittlungsauftrag: Der Makler erhält Exklusivität für einen bestimmten Zeitraum — auf die Laufzeit achten und möglichst kurze Befristung (3–6 Monate) aushandeln
- Provisionshöhe: Muss explizit im Vertrag ausgewiesen sein; Fehlen einer konkreten Vereinbarung gilt das gesetzliche Maximum
- Provisionsanspruch: Entsteht nur bei erfolgreichem Abschluss; kein Abschluss bedeutet keine Zahlung, unabhängig vom Aufwand des Maklers
- Doppelmakler: Die gleichzeitige Tätigkeit für Käufer und Verkäufer ist erlaubt, muss aber ausdrücklich und schriftlich offengelegt werden
- Tätigkeitsbericht: Makler sind verpflichtet, auf Verlangen über ihre Vermittlungstätigkeit Rechenschaft abzulegen
Kaufen ohne Makler: Wie geht das?
Wer eine Immobilie ohne Makler erwirbt, spart die gesamte Provision — bei einem 400.000-€-Objekt sind das immerhin 14.400 €, die direkt in die Eigenkapitalquote oder die Finanzierungsreserve fließen können. Der Direktkauf ist in Österreich über Privatinserate auf spezialisierten Plattformen gut möglich. Privatverkäufer inserieren häufig auf willhaben.at, immowelt.at, immonet.at oder über Regionalzeitungen. Der unmittelbare Kontakt zum Verkäufer bietet zudem Vorteile bei der Preisverhandlung.
Der Nachteil: Privatangebote umfassen nur einen Teil des gesamten Marktes; viele Objekte werden ausschließlich über Makler vermarktet. Außerdem übernimmt der Makler bei einem vermittelten Kauf üblicherweise die Koordination von Besichtigungen, Unterlagenprüfung und Vertragsabwicklung. Bei einem Direktkauf sollte diese Aufgabe über einen Notar oder Rechtsanwalt abgesichert werden, der den Kaufvertrag entwirft und auf Vollständigkeit und Rechtskonformität prüft.
- willhaben.at — das größte österreichische Immobilienportal mit einem umfangreichen Angebot an Privatinseraten
- immowelt.at und immonet.at — weitere reichweitenstarke Portale, auf denen Privatverkäufer aktiv sind
- derstandard.at/immobilien — insbesondere für Wien und Ballungszentren mit vielen Privatangeboten
- Lokale Tageszeitungen und Gemeindeblätter — in ländlichen Regionen noch immer eine relevante Quelle für Privatverkäufe
- Notar oder Rechtsanwalt für Vertragsprüfung einschalten — dieser Kostenpunkt ersetzt einen Teil des Maklerkomforts
Maklerprovision im EU-Vergleich
Im europäischen Vergleich liegt Österreich mit dem Maximalsatz von 3,6 % brutto im oberen Mittelfeld. Während in Deutschland seit 2020 eine gesetzliche 50/50-Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer gilt, trägt in Österreich beim Kauf meist allein der Käufer die volle Provision. In der Schweiz hingegen zahlt traditionell der Verkäufer die Maklerkosten, sodass Käufer dort in der Regel keine Provision leisten müssen. In Großbritannien ist die Käuferseite vollständig von Maklerkosten befreit; dort bezahlt ausschließlich der Verkäufer.
| Land | Maklerprovision (ca.) | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Österreich | 3,6 % brutto | Käufer |
| Deutschland | 3,57 % (variiert) | je nach Bundesland |
| Schweiz | 2–3 % | Verkäufer |
| Großbritannien | 1–3 % | Verkäufer |
Häufige Fragen zur Maklerprovision
Das gesetzliche Maximum beträgt 3 % netto plus 20 % USt, also 3,6 % brutto des Kaufpreises. Bei einem 400.000-€-Objekt sind das 14.400 €. Die meisten Makler verlangen den vollen Maximalvergütungssatz.
Beim Immobilienkauf in Österreich zahlt üblicherweise der Käufer die Maklerprovision. Das seit Juli 2023 geltende Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Vermietungen und ändert nichts an der Praxis beim Kauf.
Ja. Besonders bei höherpreisigen Objekten über 500.000 € ist ein Rabatt auf 2 bis 2,5 % netto oft möglich. Grundsätzlich gilt: schriftlich verhandeln, mehrere Angebote einholen und Exklusivmandaten kritisch prüfen.
Bei maklerfreien Angeboten (Privatinserate auf willhaben.at etc.) fällt keine Provision an. Außerdem entsteht kein Provisionsanspruch, wenn kein gültiger Maklervertrag besteht oder kein Kaufvertrag zustande kommt.
Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In Österreich gilt es seit Juli 2023 verpflichtend für Wohnungsvermietungen. Beim Immobilienkauf besteht hingegen keine entsprechende gesetzliche Regelung.
Ja. Auf Plattformen wie willhaben.at, immowelt.at oder immonet.at finden sich zahlreiche Privatangebote ohne Maklerprovision. Die Vertragssicherheit sollte dabei durch einen Notar oder Rechtsanwalt gewährleistet werden.
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