Grunderwerbsteuer Österreich 2026: Berechnung, Sätze, Befreiungen
Die Grunderwerbsteuer ist beim Immobilienkauf in Österreich eine der größten Nebenkosten. Der Standardsatz beträgt 3,5 % des Kaufpreises und muss aus Eigenmitteln bezahlt werden – die Bank finanziert diese Abgabe in der Regel nicht mit. In diesem Guide erfährst du, wie die Steuer genau berechnet wird, welche Sätze 2026 gelten, wann sie fällig ist und in welchen Fällen Ausnahmen oder begünstigte Tarife möglich sind. Mit konkreten Beispielrechnungen und einer klaren Abgrenzung zur Grundbuchgebühr erhältst du alle Informationen für deine Immobilienplanung.
Ahmet Parlak
Immobilienfinanzierung & Hypothekenexperte, Wien
Kurzantwort: Grunderwerbsteuer Österreich
- Standard-Satz: 3,5% des Kaufpreises.
- Zahlung ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
- Wird meist aus Eigenmitteln bezahlt – Banken finanzieren dies selten mit.
- Bei Schenkung oder Erbschaft gelten begünstigte Steuersätze nach dem Einheitswert.
Last updated: 2026-02-01
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine österreichische Verkehrsteuer, die beim entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerb von inländischen Grundstücken anfällt. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987). Steuerschuldner ist in der Regel der Käufer, wobei Notar oder Rechtsanwalt die sogenannte Selbstberechnung durchführen und die Abgabe direkt ans Finanzamt (BMF) abführen.
Der Zweck der Steuer liegt in der Besteuerung des Vermögensübergangs bei Immobilientransaktionen. Sie fällt unabhängig davon an, ob der Erwerb mit Bankkredit oder Eigenkapital finanziert wird. Banken finanzieren die Grunderwerbsteuer nicht mit – der gesamte Betrag muss aus liquiden Eigenmitteln bestritten werden. Das ist beim Eigenkapitalnachweis gegenüber der Bank stets zu berücksichtigen.
- Standard-Satz: 3,5 % des Kaufpreises
- Rechtsbasis: § 7 GrEStG 1987
- Fälligkeit: vor Grundbucheintragung
- Abwicklung: Selbstberechnung durch Notar/RA
- Muss aus Eigenkapital bezahlt werden
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Der Regelsatz von 3,5 % gilt für alle entgeltlichen Grundstückskäufe zwischen nicht verwandten Parteien – also den typischen Immobilienkauf auf dem freien Markt. Der begünstigte Satz von 2 % greift ausschließlich beim Erwerb innerhalb der ersten Verwandtschaftslinie (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner, eingetragene Partner) und nur bis zu einem Kaufpreis von 250.000 €. Übersteigt der Kaufpreis diesen Betrag, gilt für den gesamten Preis der Normalsatz von 3,5 %.
Bei Erbschaft und Schenkung wird nicht der tatsächliche Kaufpreis, sondern der vom BMF ermittelte Grundstückswert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Dieser liegt typischerweise unter dem Marktwert, was die Steuerbelastung bei Familienübertragungen erheblich reduziert. Der Stufentarif reicht von 0,5 % (für Anteile bis 250.000 €) über 2,0 % (bis 400.000 €) bis 3,5 % (über 400.000 €). Gemeinnützige Körperschaften sind vollständig von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 GrEStG).
| Erwerbsart | Steuersatz | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Normaler Kauf | 3,5 % | Kaufpreis |
| Kauf unter Verwandten (1. Linie) | 2 % bis 250k, dann 3,5 % | Kaufpreis |
| Schenkung/Erbschaft | 0,5–3,5 % gestaffelt | Grundstückswert (BMF) |
| Gemeinnützige Körperschaften | befreit | — |
Berechnung und Formel
Die Formel für den Regelfall ist denkbar einfach: Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × 3,5 %. Bemessungsgrundlage ist die vertraglich vereinbarte Gegenleistung, also der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis inklusive aller vom Käufer übernommenen Lasten. Mitübernommene Hypotheken oder andere Verpflichtungen erhöhen die Bemessungsgrundlage entsprechend.
Bei Erbschaft und Schenkung ist die Bemessungsgrundlage der sogenannte Grundstückswert, der mit dem kostenlosen BMF-Grundstückswertrechner auf bmf.gv.at ermittelt werden kann. Dieser Wert basiert auf einem standardisierten Verfahren unter Berücksichtigung von Lage, Fläche und Gebäudewert.
Die Selbstberechnung der Steuer obliegt dem beauftragten Notar oder Rechtsanwalt. Er ermittelt den Steuerbetrag, weist diesen im Kaufvertrag aus und überweist ihn nach Unterzeichnung direkt ans BMF. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder – bei manchen Notaren – per Bankomatzahlung erfolgen. Erst nach erfolgreicher Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die als Voraussetzung für den Grundbucheintrag gilt.
Berechnungsbeispiele
Die Tabelle zeigt deutlich: Bei einem typischen Kaufpreis zwischen 300.000 € und 600.000 € – dem häufigsten Segment für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in österreichischen Ballungsräumen – bewegt sich die Grunderwerbsteuer zwischen 10.500 € und 21.000 €. Das ist ein substanzieller Betrag, der bei der Eigenkapitalplanung nicht unterschätzt werden darf.
Entscheidend ist: Diese Beträge müssen vollständig aus Eigenmitteln stammen. Banken finanzieren die Grunderwerbsteuer nicht mit, da sie nicht zum belehenbaren Immobilienwert gehört. Wer beim Eigenkapital zu knapp kalkuliert und die Nebenkosten vergisst, riskiert, dass die Finanzierung scheitert oder nachgebessert werden muss. Als Faustregel gilt: Mindestens 10 % des Kaufpreises als Puffer für alle Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühr, Notar, Makler) einplanen.
| Kaufpreis | Steuersatz | Grunderwerbsteuer |
|---|---|---|
| 250.000 € | 3,5 % | 8.750 € |
| 400.000 € | 3,5 % | 14.000 € |
| 600.000 € | 3,5 % | 21.000 € |
Ausnahmen und Befreiungen
Die meisten Käufer zahlen den vollen Satz von 3,5 %. Es gibt jedoch einige gesetzlich geregelte Ausnahmen und begünstigte Tarife, die insbesondere bei Familienübertragungen relevant sind. Wichtig: Die Steuerbefreiung für den Hauptwohnsitz (Hauptwohnsitzbefreiung) gilt in Österreich nur für die Grundbuchgebühr – nicht für die Grunderwerbsteuer. Diese Verwechslung ist weit verbreitet und kann zu bösen Überraschungen führen.
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke unterliegen besonderen Bewertungsregeln nach dem land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert. Für Betriebsübertragungen innerhalb des Familienverbunds gelten ebenfalls Sonderregelungen nach dem GrEStG.
- Familienkauf (erste Linie): 2 % bis 250.000 € Kaufpreis – danach gilt 3,5 % für den Gesamtbetrag
- Erbschaft und Schenkung: Gestaffelter Tarif (0,5 %–3,5 %) auf Basis des BMF-Grundstückswerts, nicht des Marktwerts
- Gemeinnützige Körperschaften: vollständig befreit gemäß § 3 GrEStG
Fälligkeit und Ablauf
Die Grunderwerbsteuer entsteht mit Abschluss des Kaufvertrags, also mit der rechtswirksamen Einigung über Kaufgegenstand und Preis. Notar oder Rechtsanwalt berechnen die Steuer im Zuge der Vertragserrichtung, weisen sie im Treuhandkonto aus und überweisen sie nach Unterzeichnung unmittelbar an das zuständige Finanzamt.
Die Zahlungsfrist ist kurz und nicht verlängerbar. Ohne Nachweis der vollständigen Zahlung – dokumentiert durch die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts – ist eine Eintragung im Grundbuch rechtlich nicht möglich. Das Grundbuchgericht prüft diesen Nachweis vor der Verbücherung. Eine Ratenzahlung oder Stundung der Grunderwerbsteuer ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die gesamte Steuerschuld muss in einem Betrag entrichtet werden. Für alle aktuellen Formulare und Berechnungshilfen empfiehlt sich bmf.gv.at. (Quelle: BMF.gv.at; GrEStG 1987, Stand 2026)
Grunderwerbsteuer vs. Grundbuchgebühr
Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühr sind zwei eigenständige Abgaben, die beim Immobilienkauf stets gemeinsam anfallen und häufig verwechselt werden. Die Grunderwerbsteuer (3,5 %) ist eine Bundesabgabe, die ans Finanzamt fließt. Die Grundbuchgebühr hingegen ist eine Gerichtsgebühr, die für die Eintragung des Eigentumsrechts (1,1 %) und des Pfandrechts für den Bankkredit (1,2 % der Kreditsumme) erhoben wird. Zusammen machen beide Posten typischerweise rund 5–6 % des Kaufpreises aus und sollten stets gemeinsam bei der Eigenkapitalplanung berücksichtigt werden.
| Grunderwerbsteuer | Grundbucheintragungsgebühr | |
|---|---|---|
| Wer erhebt es? | Finanzamt (BMF) | Gericht (Justizministerium) |
| Satz | 3,5 % | 1,1 % (Eigentum) + 1,2 % (Pfandrecht) |
| Bemessungsgrundlage | Kaufpreis | Kaufpreis / Kreditsumme |
| Befreiungsmöglichkeit | Nur Verwandte / Gemeinnützige | Hauptwohnsitz bis 500.000 € |
| Abwicklung | Notar/RA → BMF | Notar/RA → Grundbuchgericht |
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
3,5 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 14.000 €. Die Steuer wird vom Notar oder Rechtsanwalt berechnet und direkt ans Finanzamt abgeführt.
Ja, bei Kauf unter nahen Verwandten (erste Linie: Eltern, Kinder, Geschwister) gilt 2 % bis 250.000 €. Bei Erbschaft oder Schenkung wird der BMF-Grundstückswert herangezogen.
Mit Abschluss des Kaufvertrags; gezahlt werden muss sie vor der Grundbucheintragung. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts kein Grundbucheintrag.
Nein. Banken erwarten, dass Grunderwerbsteuer und andere Nebenkosten aus Eigenmitteln stammen. Eine Mitfinanzierung würde die Beleihungsquote erhöhen und wird nicht akzeptiert.
Grunderwerbsteuer (3,5 %) geht ans Finanzamt (BMF), die Grundbuchgebühr (1,1 % + 1,2 % Pfandrecht) ist eine Gerichtsgebühr. Beide fallen beim Kauf an, sind aber getrennte Posten.
Mit dem kostenlosen BMF-Grundstückswertrechner auf bmf.gv.at. Der Grundstückswert ist meist niedriger als der Kaufpreis, daher sind Steuern bei Erbschaft günstiger.
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