Grunderwerbsteuer Österreich: Berechnung, Beispiele und Fristen
Die Grunderwerbsteuer ist eine Pflichtabgabe beim Immobilienkauf in Österreich und macht einen großen Teil der Nebenkosten aus. In diesem Guide lernst du, wie die Steuer berechnet wird, welche Sätze gelten und wann sie fällig ist. Wir zeigen dir Beispielrechnungen für typische Kaufpreise und erklären, welche Kosten die Bank als Eigenmittel erwartet. Außerdem erfährst du, welche Unterlagen beim Notar gebraucht werden, wie die Zahlung mit der Grundbucheintragung zusammenhängt und wie du die Steuer im Rechner realistisch mitplanst.
Ahmet Parlak
Immobilienfinanzierung & Hypothekenexperte, Wien
Kurzantwort: Grunderwerbsteuer Österreich
- Standard-Satz: 3,5% des Kaufpreises.
- Zahlung ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
- Wird meist aus Eigenmitteln bezahlt – Banken finanzieren dies selten mit.
- Bei Schenkung oder Erbschaft gelten begünstigte Steuersätze nach dem Einheitswert.
Last updated: 2026-02-01
TL;DR
- Standard-Satz: 3,5% des Kaufpreises.
- Zahlung ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung.
- Wird meist aus Eigenmitteln bezahlt.
- Im Rechner immer mit Nebenkosten kalkulieren.
Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) beträgt in Österreich standardmäßig 3,5 % des Kaufpreises. Rechtliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) in der jeweils gültigen Fassung. Die Steuer wird vom Finanzamt auf Basis der im Kaufvertrag ausgewiesenen Gegenleistung festgesetzt. Erst nach vollständiger Zahlung kann die Grundbucheintragung erfolgen — sie ist also eine unbedingte Voraussetzung für den rechtswirksamen Eigentumserwerb.
Bei Schenkungen und Erbschaften gelten abweichende Tarife nach dem Einheitswert der Liegenschaft (gestaffelt: 0,5 % bis 3,5 %). Beim regulären Kauf zwischen Fremden fällt ausnahmslos der Satz von 3,5 % an. Notar oder Rechtsanwalt nehmen in der Regel die Selbstberechnung vor und leiten die Zahlung direkt ans Finanzamt weiter. Banken erwarten üblicherweise, dass die Grunderwerbsteuer aus Eigenmitteln bestritten wird — eine Mitfinanzierung über den Kredit ist nicht vorgesehen. (Quelle: BMF.gv.at; GrEStG 1987 BGBl. Nr. 309/1987, Stand 2026)
Beispielrechnungen
| Kaufpreis | 3,5% Steuer |
|---|---|
| €250.000 | €8.750 |
| €400.000 | €14.000 |
| €550.000 | €19.250 |
Fälligkeit & Ablauf
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags meldet der Notar den Erwerb. Das Finanzamt stellt die Abgabe fest. Erst nach Zahlung kann die Grundbucheintragung erfolgen.
Planungstipps
- Plane die Steuer als fixen Eigenmittelanteil ein.
- Halte Zahlungsfristen bereit, um die Eintragung nicht zu verzögern.
- Nutze den Rechner, um Nebenkosten und Rate gemeinsam zu prüfen.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
Standardmäßig 3,5% des Kaufpreises.
Nach Vertragsunterzeichnung, vor der Grundbucheintragung.
Meist erwartet die Bank, dass sie aus Eigenmitteln bezahlt wird.
Ja, der Standard-Satz gilt grundsätzlich für alle Immobilienkäufe.
Die Grundbucheintragung verzögert sich, zusätzliche Gebühren sind möglich.
Nur in speziellen Fällen, z. B. bei Erbschaft oder Schenkung, gelten andere Regeln.
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