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Zuletzt aktualisiert: 26. September 2026
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Grunderwerbsteuer Deutschland: Steuersätze aller 16 Bundesländer

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Deutschland 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises – je nachdem, in welchem Bundesland die Immobilie liegt. Bayern erhebt als einziges Bundesland den niedrigsten Satz (3,5 %), Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein den höchsten (6,5 %). Fällig ist die Steuer innerhalb von 4 Wochen nach dem Steuerbescheid des Finanzamts.

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WelcherKredit Redaktion

Erfahrungsbasierte Redaktion · keine Finanzberatung

16. März 2026

Kurzantwort: Grunderwerbsteuer Deutschland

  • Grunderwerbsteuer: 3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland.
  • Niedrigster Satz: nur noch Bayern mit 3,5 % (Sachsen seit 2023: 5,5 %).
  • Höchster Satz: Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein je 6,5 % (Thüringen seit 2024: 5,0 %).
  • Fällig innerhalb von 4 Wochen nach Steuerbescheid des Finanzamts.
  • Ohne Zahlung: keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, kein Grundbucheintrag.

Last updated: 2026-03-16

Grunderwerbsteuersätze aller 16 Bundesländer

Maßgeblich ist die Lage der Immobilie – nicht der Wohnort des Käufers. Wer in Bayern wohnt, aber eine Wohnung in Berlin kauft, zahlt 6,0 % Berliner Grunderwerbsteuer.

Stand der Tabelle: 26.09.2026. Letzte Änderungen: Sachsen 5,5 % seit 1.1.2023 (vorher 3,5 %), Thüringen 5,0 % seit 1.1.2024 (vorher 6,5 %), Bremen 5,5 % seit 1.7.2025 (vorher 5,0 %). Quellen: Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz bzw. Mitteilungen der Landesfinanzministerien und der Senatspressestelle Bremen.

BundeslandSteuersatz
Bayern3,5 %
Sachsen5,5 %
Hamburg5,5 %
Baden-Württemberg5,0 %
Berlin6,0 %
Brandenburg6,5 %
Bremen5,5 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Niedersachsen5,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Saarland6,5 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Thüringen5,0 %

Berechnung der Grunderwerbsteuer

Bemessungsgrundlage ist der im Notarvertrag vereinbarte Kaufpreis. Die Formel lautet: Kaufpreis × Steuersatz = Grunderwerbsteuer.

Beispiel NRW: 400.000 € × 6,5 % = 26.000 €.

Beispiel Bayern: 400.000 € × 3,5 % = 14.000 €.

Die Differenz zwischen Bayern und NRW bei identischem Kaufpreis beträgt 12.000 €.

  • Mitverkaufte Möbel oder Einbauten können vom Kaufpreis abgezogen werden – sofern sie im Notarvertrag oder einer separaten Rechnung gesondert ausgewiesen sind.
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.
  • Das Finanzamt prüft den Kaufpreis auf Plausibilität; deutlich unter Marktwert liegende Preise können zu Nachfragen führen.

Fälligkeit und Zahlung

Das Finanzamt stellt nach der Beurkundung des Kaufvertrags einen Steuerbescheid aus – in der Regel 4 bis 6 Wochen nach dem Notartermin. Die Zahlungsfrist beträgt 4 Wochen ab Zugang des Bescheids.

  • Steuerbescheid: Finanzamt schickt nach Beurkundung (ca. 4–6 Wochen).
  • Zahlungsfrist: 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Nachweis der Zahlung gegenüber dem Grundbuchamt – Voraussetzung für die Grundbuchumschreibung.
  • Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung kein Eigentumswechsel im Grundbuch – der Käufer wird rechtlich nicht als Eigentümer eingetragen.
  • Bei Zahlungsverzug fallen Säumniszuschläge an (1 % pro angefangenem Monat gemäß § 240 AO).

Ausnahmen und Befreiungen

Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sieht Befreiungen für bestimmte Erwerbsvorgänge vor (§ 3 GrEStG).

  • Erbschaft und Schenkung: steuerfrei nach § 3 Nr. 2 GrEStG.
  • Kauf zwischen Ehepartnern (oder eingetragenen Lebenspartnern): steuerfrei.
  • Kauf zwischen Eltern und Kindern (geradlinige Verwandte in auf- und absteigender Linie): steuerfrei.
  • Geschwister: nicht befreit – zwischen Geschwistern fällt Grunderwerbsteuer an.
  • Erstmaliger Kauf einer Neubau-Immobilie zur Eigennutzung: keine bundesweite Befreiung (anders als in Österreich).
  • Share Deal (Anteilskauf an Gesellschaften): Seit 2021 greift die Steuer ab 90 % Anteilsübertragung – der Gesetzgeber hat die frühere 95 %-Schwelle abgesenkt, um Umgehungen einzuschränken.

Vergleich: Deutschland vs. Österreich

In Deutschland variiert der Steuersatz je nach Bundesland erheblich. In Österreich gilt ein einheitlicher Satz.

MerkmalDeutschlandÖsterreich
Steuersatz3,5–6,5 % (je Bundesland)3,5 % einheitlich
Grundbucheintragungsgebührnicht separat1,1 % zusätzlich
Gesamtbelastung AT–4,6 % (3,5 % + 1,1 %)
Günstiger als ATBayern (3,5 %)–
Teurer als ATu. a. Brandenburg, NRW, SL, SH (6,5 %)–
FamilienbefreiungEhepartner, geradlinige Verwandteähnlich, mit Einschränkungen
  • Bayern (3,5 %) ist vergleichbar mit Österreich (3,5 %), aber AT erhebt zusätzlich 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr – macht insgesamt 4,6 %.
  • In Hochsteuer-Bundesländern (6,5 %) ist Deutschland deutlich teurer als Österreich.

Steuerlast reduzieren: Was funktioniert

Legale Möglichkeiten zur Senkung der Grunderwerbsteuer sind begrenzt, aber vorhanden.

  • Bundesland-Wahl: Bei grenznahen Immobilien lohnt ein Vergleich der Bundesland-Sätze – zwischen Bayern (3,5 %) und NRW (6,5 %) liegt bei 400.000 € eine Differenz von 12.000 €.
  • Möbel herausrechnen: Notariell belegte Einbauten (Küche, Einbauschränke) können vom Kaufpreis abgezogen werden und reduzieren die Bemessungsgrundlage.
  • Share Deal: Erwerb über Gesellschaftsanteile kann steuerfrei sein – seit 2021 gilt die Schwelle aber bei 90 % statt früher 95 %.
  • Familienbefreiung nutzen: Kauf über nahe Verwandte (Eltern, Kinder, Ehepartner) ist nach § 3 GrEStG steuerfrei.
  • Steuerbescheid prüfen: Fehler im Bescheid (falscher Kaufpreis, falsche Bemessungsgrundlage) innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat) anfechten.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer

Innerhalb von 4 Wochen nach dem Steuerbescheid des Finanzamts, der ca. 4–8 Wochen nach Beurkundung ausgestellt wird.

Bayern mit 3,5 % – seit Sachsen 2023 auf 5,5 % erhöht hat, das einzige Bundesland mit dem niedrigsten Satz. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 14.000 € statt bis zu 26.000 € in NRW.

Bei Eigennutzung nein. Bei Vermietung ja – als Anschaffungsnebenkosten aktivierbar und über die Abschreibungsdauer steuerlich wirksam.

Ja – Grunderwerbsteuer fällt auf den Erwerb von Grund und Boden an. Beim Bauträgervertrag wird sie auf den Gesamtkaufpreis berechnet (Grundstück und Gebäude zusammen).

Nein – Schenkungen und Erbschaften sind nach § 3 GrEStG befreit. Auch Käufe zwischen Ehepartnern und geradlinigen Verwandten (Eltern–Kinder) sind steuerfrei.

Nächster Schritt: Soft-Check starten

Wähle den Einstieg, der am besten zu deiner Entscheidung passt.

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