Grundbuch Eintragung Kosten: Wer zahlt, wie hoch, welche Begünstigungen?
Die Grundbuch-Eintragung ist der rechtliche Schritt, der dich offiziell zur Eigentümer:in macht – und sie kostet Geld. In Österreich beträgt die Eintragungsgebühr typischerweise 1,1% des Kaufpreises, kann aber je nach Nutzung und Fördermodell reduziert werden. In diesem Guide erfährst du, wer die Kosten trägt, wie die Gebühren berechnet werden und welche Fristen zu beachten sind. Wir zeigen Beispiele, erklären die Hauptwohnsitz-Begünstigung und geben Tipps, wie du die Kosten in deiner Finanzierung realistisch einplanst.
Ahmet Parlak
Immobilienfinanzierung & Hypothekenexperte, Wien
Kurzantwort: Grundbuch-Eintragungsgebühr Österreich
- Standardgebühr: 1,1% des Kaufpreises (Eigentumsrecht).
- Zahlung ist Voraussetzung für den rechtlichen Eigentumsübergang.
- Hauptwohnsitz-Begünstigung kann die Gebühr unter bestimmten Bedingungen reduzieren.
- Banken erwarten die Grundbuchgebühr meist aus Eigenmitteln – keine Mitfinanzierung.
Last updated: 2026-02-01
TL;DR
- Standardgebühr: 1,1% des Kaufpreises.
- Zahlung ist Voraussetzung für den Eigentumsübergang.
- Begünstigungen bei Hauptwohnsitz möglich.
- Banken erwarten meist Eigenmittel für die Gebühr.
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Eintragungsgebühr liegt in der Regel bei 1,1% des Kaufpreises.
Begünstigungen für Hauptwohnsitz
Bei bestimmten Hauptwohnsitz-Konstellationen können Gebühren reduziert oder befreit sein. Die Voraussetzungen sind jedoch eng definiert und müssen rechtzeitig beantragt werden.
Beispielrechnung
| Kaufpreis | 1,1% Gebühr |
|---|---|
| €300.000 | €3.300 |
| €450.000 | €4.950 |
| €600.000 | €6.600 |
Planungstipps
- Kläre früh, ob eine Begünstigung möglich ist.
- Plane die Gebühr als fixen Teil deiner Nebenkosten.
- Halte Liquidität für den Zahlungstermin bereit.
Häufige Fragen zur Grundbuch-Eintragung
Standardmäßig 1,1% des Kaufpreises.
In der Regel der Käufer bzw. die Käuferin.
Meist erwartet die Bank, dass sie aus Eigenmitteln bezahlt wird.
Ja, z. B. bei Hauptwohnsitz-Begünstigungen, sofern Bedingungen erfüllt sind.
Vor der Eintragung ins Grundbuch, im Zuge der Abwicklung durch den Notar.
Ohne Zahlung erfolgt keine Eigentumsübertragung.
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