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Ratgeber6 Min. Lesezeit
Zuletzt aktualisiert: 15. März 2026
Kosten

Grundbuch Eintragung Kosten 2026: Gebühren, Hauptwohnsitz-Begünstigung und Pfandrecht

Beim Immobilienkauf in Österreich fallen neben der Grunderwerbsteuer auch Grundbuchgebühren an. Die Eintragung des Eigentumsrechts kostet 1,1 % des Kaufpreises, die Pfandrechtseintragung für den Kredit weitere 1,2 % der Kreditsumme. Wer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt, kann unter bestimmten Bedingungen von der Eigentumsgebühr befreit sein. Dieser Guide erklärt alle Sätze, Bedingungen und Kostenbeispiele – damit du die Grundbuchgebühren in deiner Finanzplanung korrekt einkalkulierst.

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Ahmet Parlak

Immobilienfinanzierung & Hypothekenexperte, Wien

15. März 2026

Kurzantwort: Grundbuch-Eintragungsgebühr Österreich

  • Standardgebühr: 1,1% des Kaufpreises (Eigentumsrecht).
  • Zahlung ist Voraussetzung für den rechtlichen Eigentumsübergang.
  • Hauptwohnsitz-Begünstigung kann die Gebühr unter bestimmten Bedingungen reduzieren.
  • Banken erwarten die Grundbuchgebühr meist aus Eigenmitteln – keine Mitfinanzierung.

Last updated: 2026-02-01

Was ist die Grundbucheintragungsgebühr?

Das Grundbuch ist das zentrale öffentliche Register Österreichs, in dem alle Eigentumsverhältnisse und dinglichen Rechte an Liegenschaften verbindlich festgehalten werden. Es wird bei den Bezirksgerichten geführt und ist für jedermann online und über das E-Grundbuch einsehbar. Entscheidend für Käufer: Erst mit der vollzogenen Grundbucheintragung wird man rechtlich zum Eigentümer – der notariell beurkundete Kaufvertrag allein überträgt das Eigentum noch nicht.

Die Grundbucheintragungsgebühr ist eine staatliche Gerichtsgebühr, die für die Durchführung der Eintragung durch das Bezirksgericht zu entrichten ist. Ihre Höhe richtet sich nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG), Tarifpost 9 (TP 9). Sie ist keine Steuer im klassischen Sinne, sondern eine Verwaltungsabgabe für die Inanspruchnahme des Grundbuchsystems – und fällt zusätzlich zur Grunderwerbsteuer an. Beide Kosten müssen in aller Regel aus Eigenmitteln bezahlt werden und können nicht mitfinanziert werden.

  • Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1 % des Kaufpreises
  • Pfandrechtseintragung (Kredit): 1,2 % der Kreditsumme
  • Rechtsbasis: Gerichtsgebührengesetz (GGG) Tarifpost 9 (TP 9)
  • Abwicklung ausschließlich durch Notar oder Rechtsanwalt
  • Hauptwohnsitz-Begünstigung: bis 500.000 € Kaufpreis vollständig befreit

Wie hoch ist die Grundbuchgebühr 2026?

Der Standardsatz für die Eintragung des Eigentumsrechts beträgt 1,1 % des im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises. Dieser Satz gilt für alle Erwerbsvorgänge ohne Begünstigung – also insbesondere für Anlegerwohnungen, Zweitwohnsitze, Ferienhäuser sowie Objekte, deren Kaufpreis 500.000 € übersteigt. Die Gebühr wird stets auf die tatsächliche vertragliche Gegenleistung erhoben.

Zusätzlich zum Eigentumsrecht fällt bei kreditfinanziertem Kauf eine eigene Gebühr für die Pfandrechtseintragung an. Diese beläuft sich auf 1,2 % der eingetragenen Kreditsumme und gilt unabhängig davon, ob für das Eigentumsrecht eine Hauptwohnsitz-Begünstigung in Anspruch genommen wird. Die folgende Tabelle zeigt alle relevanten Positionen für 2026 auf einen Blick.

PositionGebührBeispiel 400.000 €
Eigentumsrecht (normal)1,1 %4.400 €
Eigentumsrecht (Hauptwohnsitz, bis 500k)0 %0 €
Pfandrechtseintragung1,2 % der Kreditsumme3.600 € (bei 300k Kredit)

Hauptwohnsitz-Begünstigung: Wann gilt die 0,5%-Regelung?

Die Hauptwohnsitz-Begünstigung ist eine der bedeutendsten Einsparungsmöglichkeiten beim Immobilienerwerb in Österreich. Käufer, die die erworbene Immobilie tatsächlich als Hauptwohnsitz nutzen, sind unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen vollständig von der 1,1 %-Eintragungsgebühr auf das Eigentumsrecht befreit – sofern der Kaufpreis 500.000 € nicht übersteigt. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € bedeutet das eine konkrete Ersparnis von 4.400 €, die direkt in die Eigenkapitalplanung einfließt.

Die Befreiung muss nicht eigenständig bei einer Behörde beantragt werden. Sie wird im Zuge des Notarverfahrens geltend gemacht: Der Notar oder Rechtsanwalt stellt den entsprechenden Antrag direkt bei der elektronischen Grundbucheingabe. Voraussetzung ist eine Erklärung des Käufers, dass er die gesetzlichen Bedingungen erfüllt und einhalten wird. Bei späterer Verletzung der Wohnsitzauflage – etwa durch Vermietung innerhalb der Behaltefrist – wird die volle Gebühr rückwirkend samt Zinsen nachgefordert.

Achtung: Die Hauptwohnsitz-Begünstigung erfasst ausschließlich die Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht. Die Pfandrechtseintragung (1,2 % der Kreditsumme) ist nicht von der Befreiung umfasst und muss stets vollständig aus Eigenmitteln bezahlt werden – auch dann, wenn das Eigentumsrecht gebührenfrei eingetragen wird.

  • Befreiung gilt nur bis zu einem Kaufpreis von 500.000 € – oberhalb dieses Wertes fällt die volle 1,1 %-Gebühr an
  • Hauptwohnsitz muss innerhalb von 1 Jahr nach Kaufvertrag begründet und mindestens 5 Jahre aufrechterhalten werden
  • Antrag erfolgt durch den Notar oder Rechtsanwalt bei der elektronischen Grundbucheingabe – keine separate Behördenwege erforderlich
  • Bei Nichteinhaltung der 5-Jahres-Frist: Nachzahlung der vollen Eintragungsgebühr zuzüglich gesetzlicher Zinsen

Pfandrechtseintragung: Die vergessene Gebühr

Wer eine Immobilie mit einem Bankkredit finanziert, muss zugunsten des Kreditgebers ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen. Dieses Pfandrecht – die österreichische Entsprechung zur deutschen Hypothek oder Grundschuld – sichert den Rückzahlungsanspruch der Bank durch ein dingliches Recht am Kaufobjekt. Für die Eintragung dieses Pfandrechts erhebt das Bezirksgericht nach GGG TP 9 eine eigene Gebühr in Höhe von 1,2 % der einzutragenden Kreditsumme.

In der Praxis wird diese Gebühr von vielen Erstkäufern unterschätzt oder vergessen, weil sie nicht direkt mit dem Kaufpreis zusammenhängt. Beispiel: Bei einem Kredit von 300.000 € beträgt die Pfandrechtseintragungsgebühr 3.600 €. Diese Kosten kommen zur Eigentumsrechtseintragung hinzu – unabhängig davon, ob die Hauptwohnsitz-Begünstigung greift oder nicht. Für die Eigenkapitalplanung ist das entscheidend: Selbst Käufer, die durch die Begünstigung vollständig von der Eigentumsgebühr befreit sind, müssen die Pfandrechtsgebühr zwingend aus Eigenmitteln aufbringen. Eine Mitfinanzierung durch die Bank ist in aller Regel nicht möglich.

Berechnungsbeispiele: Kauf + Pfandrecht

Die folgende Tabelle vergleicht zwei realistische Kaufszenarien: einen Kauf ohne Hauptwohnsitz-Begünstigung (z. B. Anlegerwohnung oder Zweitwohnsitz) und einen Kauf mit Begünstigung (selbst genutztes Eigenheim). Als Kreditsumme werden jeweils 80 % des Kaufpreises angenommen.

SzenarioKaufpreisKreditGrundbuchgebühren gesamt
Kauf ohne Hauptwohnsitz400.000 €320.000 €8.240 € (1,1 % + 1,2 %)
Kauf mit Hauptwohnsitz400.000 €320.000 €3.840 € (nur Pfandrecht)

Wie läuft die Grundbucheintragung ab?

  • Schritt 1: Kaufvertrag wird bei Notar oder Rechtsanwalt unterzeichnet und notariell beglaubigt
  • Schritt 2: Notar berechnet Grunderwerbsteuer (3,5 %) und Grundbuchgebühren und stellt dem Käufer eine Zahlungsaufforderung
  • Schritt 3: Käufer überweist beide Beträge auf das Treuhandkonto des Notars
  • Schritt 4: Notar überweist die Grunderwerbsteuer ans Bundesministerium für Finanzen (BMF) und erhält daraufhin die Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Schritt 5: Notar stellt die Grundbucheingabe elektronisch über das E-Grundbuch beim zuständigen Bezirksgericht ein
  • Schritt 6: Bezirksgericht prüft den Antrag formell und nimmt die Eintragung vor – Dauer in der Regel 2–4 Wochen
  • Schritt 7: Käufer erhält einen aktuellen Grundbuchauszug, der das neu eingetragene Eigentumsrecht ausweist
  • Hinweis: Das E-Grundbuch ermöglicht vollständig digitale Eingaben und Abfragen – Eintragungen sind österreichweit einheitlich und für jedermann öffentlich einsehbar

Grundbuchgebühr vs. Grunderwerbsteuer

Beide Abgaben sind rechtlich vollständig voneinander unabhängig und müssen beim Immobilienkauf in Österreich stets getrennt und vollständig entrichtet werden. Die Grunderwerbsteuer fließt an das Bundesministerium für Finanzen (BMF), die Grundbuchgebühr an das zuständige Bezirksgericht. Keine der beiden Abgaben ersetzt oder kompensiert die andere – wer die Hauptwohnsitz-Begünstigung bei der Grundbuchgebühr nutzt, zahlt trotzdem die volle Grunderwerbsteuer von 3,5 %.

GrundbuchgebührGrunderwerbsteuer
ArtGerichtsgebührBundessteuer
Satz1,1 %3,5 %
BasisKaufpreisKaufpreis
ZuständigJustizministeriumBMF

Häufige Fragen zur Grundbucheintragungsgebühr

1,1 % des Kaufpreises für das Eigentumsrecht. Dazu kommt 1,2 % der Kreditsumme für die Pfandrechtseintragung. Zusammen können das je nach Finanzierungsstruktur 2–3 % des Kaufpreises ausmachen.

Käufer, die innerhalb von 1 Jahr nach dem Kauf ihren Hauptwohnsitz in der Immobilie begründen und diesen mindestens 5 Jahre aufrechterhalten, sind von der 1,1 %-Eintragungsgebühr bis zu einem Kaufpreis von 500.000 € vollständig befreit. Die Pfandrechtseintragung (1,2 % der Kreditsumme) ist davon nicht erfasst und bleibt in jedem Fall zu bezahlen.

1,2 % der einzutragenden Kreditsumme gemäß GGG TP 9. Bei einem Kredit von 300.000 € ergibt das eine Gebühr von 3.600 €. Diese Gebühr fällt unabhängig von der Hauptwohnsitz-Begünstigung immer an.

Der Käufer trägt die Grundbuchgebühr. Die Abwicklung erfolgt über den Notar oder Rechtsanwalt als Treuhänder, der die Beträge einzieht und an das Bezirksgericht weiterleitet.

Nach Einreichung durch den Notar über das E-Grundbuch dauert es beim zuständigen Bezirksgericht in der Regel 2–4 Wochen bis zur tatsächlichen Eintragung des Eigentumsrechts.

Nein, sie gehört zu den Nebenkosten des Immobilienkaufs und muss aus Eigenkapital bezahlt werden. Banken akzeptieren in der Regel keine Mitfinanzierung der Grundbuchgebühren und erwarten, dass alle Nebenkosten durch Eigenmittel abgedeckt sind.

Nächster Schritt: Soft-Check starten

Wähle den Einstieg, der am besten zu deiner Entscheidung passt.

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Haftungsausschluss: Diese Berechnungen sind Schätzungen und dienen nur zu Informationszwecken. Die tatsächlichen Kosten und Ergebnisse können je nach individuellen Umständen, Marktbedingungen und spezifischen Kreditkonditionen variieren. Konsultieren Sie einen Finanzberater oder Hypothekenmakler für personalisierte Beratung.

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