Wohnbauförderung Burgenland 2025: Förderungsdarlehen, Wohnbeihilfe & Sanierungsförderung
Alles zur Wohnbauförderung Burgenland 2025: einkommensabhängige Förderungsdarlehen bis €60.000, Wohnbeihilfe als monatlicher Zuschuss, Sanierungsförderung bis €15.000 sowie Einkommensgrenzen, Antragstellung und Kombination mit Bundesförderungen.
Ahmet Parlak
Immobilienfinanzierung & Hypothekenexperte, Wien
TL;DR: Das Wichtigste zur Wohnbauförderung Burgenland
- Förderungsdarlehen bis €60.000 — niedriger als in NÖ (€110.000) oder Salzburg (€130.000), aber Immobilienpreise sind 20–40 % günstiger als in Wien.
- Wohnbeihilfe: monatlicher Geldzuschuss bis ca. €300 für einkommensschwache Haushalte.
- Sanierungsförderung: bis €15.000 für thermische Sanierung, Heizungstausch und Öko-Maßnahmen.
- Einkommensgrenzen 2025: 1 Person €40.000, 2 Personen €55.000, 3 Personen €65.000, 4+ Personen €75.000 Nettojahreseinkommen.
- Kombination mit Bundesförderungen (EAG, Klimabonus) ist ausdrücklich empfohlen.
- Antrag bei: Landesregierung Burgenland, Abt. Wohnbauförderung.
Last updated: 2026-03-16 • Diese Übersicht ersetzt keine offizielle Auskunft der Landesregierung Burgenland, Abt. Wohnbauförderung.
Kurzantwort: Was ist die Wohnbauförderung Burgenland?
Die Burgenländische Wohnbauförderung 2025 gewährt einkommensabhängige Förderungsdarlehen bis €60.000 für Eigenheime, Wohnbeihilfe als monatlichen Zuschuss und Sanierungsförderung. Einkommensgrenze für 2 Personen: €55.000 Netto. Die Förderung liegt nominell unter dem österreichischen Schnitt, spiegelt aber die deutlich günstigeren Immobilienpreise im Burgenland wider. Zuständig ist die Landesregierung Burgenland, Abt. Wohnbauförderung.
TL;DR: Das Wichtigste zur Wohnbauförderung Burgenland
- •Förderungsdarlehen bis €60.000 — niedriger als in NÖ (€110.000) oder Salzburg (€130.000), aber Immobilienpreise sind 20–40 % günstiger als in Wien.
- •Wohnbeihilfe: monatlicher Geldzuschuss bis ca. €300 für einkommensschwache Haushalte.
- •Sanierungsförderung: bis €15.000 für thermische Sanierung, Heizungstausch und Öko-Maßnahmen.
- •Einkommensgrenzen 2025: 1 Person €40.000, 2 Personen €55.000, 3 Personen €65.000, 4+ Personen €75.000 Nettojahreseinkommen.
- •Kombination mit Bundesförderungen (EAG, Klimabonus) ist ausdrücklich empfohlen.
- •Antrag bei: Landesregierung Burgenland, Abt. Wohnbauförderung.
Hinweis: Die Förderbedingungen werden jährlich angepasst. Prüfe die aktuellen Richtlinien bei der Landesregierung Burgenland vor der Antragstellung.
Förderarten im Burgenland
Das Burgenland bietet mehrere Förderinstrumente im Bereich Wohnen an, die auf unterschiedliche Lebenssituationen und Vorhaben zugeschnitten sind:
- •Förderungsdarlehen: bis €60.000 für Neubau und Kauf eines Eigenheims als Hauptwohnsitz — geringer als in anderen Bundesländern, aber entsprechend den deutlich günstigeren regionalen Immobilienpreisen.
- •Wohnbeihilfe: monatlicher Zuschuss für Mieter und Eigenheimbesitzer mit niedrigem Einkommen, einkommens- und wohnkostenabhängig.
- •Sanierungsförderung: bis €15.000 für thermische Sanierung von Bestandsgebäuden (Fassade, Fenster, Dach, Heizungstausch).
- •Öko-Bonus: erhöhte Förderung für Niedrigenergiehäuser und Passivhäuser — honoriert überdurchschnittliche Energieeffizienz.
Einkommensgrenzen 2025
Die Wohnbauförderung Burgenland ist einkommensabhängig. Die Grenzen gehören zu den niedrigsten in Österreich (nach Wien) und richten sich gezielt an einkommensschwächere Haushalte:
- •1 Person: €40.000 Nettojahreseinkommen.
- •2 Personen: €55.000 Nettojahreseinkommen.
- •3 Personen: €65.000 Nettojahreseinkommen.
- •4 oder mehr Personen: €75.000 Nettojahreseinkommen.
- •Hintergrund: Die Grenzen spiegeln die generell niedrigeren Einkommensniveaus und Lebenshaltungskosten im Burgenland wider.
- •Übersteigt das Haushaltseinkommen die Grenze, entfällt der Anspruch vollständig — es gibt keine Gleitzone.
Förderhöhe und Konditionen
Die Förderhöhe im Burgenland ist im österreichweiten Vergleich geringer, was die deutlich günstigeren Immobilienpreise in der Region widerspiegelt:
- •Darlehensmaximum: €60.000 — deutlich geringer als NÖ (€110.000) oder Salzburg (€130.000).
- •Zinssatz: 1 % p.a. — sehr günstig im Vergleich zu aktuellen Bankzinsen.
- •Laufzeit: bis 30 Jahre mit gleichbleibenden Annuitäten.
- •Markteinordnung: Die durchschnittlichen Kaufpreise im Burgenland liegen 20–40 % unter Wien — die nominell geringere Förderung hat damit eine vergleichbare Wirkung wie höhere Förderbeträge in teureren Bundesländern.
- •Grundbücherliche Besicherung: Das Förderdarlehen wird im Grundbuch eingetragen und kann mit einem Bankkredit kombiniert werden.
Wohnbeihilfe im Burgenland
Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Geldzuschuss, der sowohl Mietern als auch Eigenheimbesitzern mit geringem Einkommen im Burgenland zusteht:
- •Anspruchsberechtigt: Haushalte mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die die Einkommensgrenzen einhalten.
- •Berechnung: abhängig von Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße und tatsächlichen Wohnkosten (Miete oder Kreditrate).
- •Maximale Beihilfe: ca. €300 pro Monat — genaue Höhe wird individuell berechnet.
- •Antragsort: Bezirkshauptmannschaft (BH) oder Magistrat des Wohnortes im Burgenland.
- •Kombination: Wohnbeihilfe und Förderungsdarlehen können gleichzeitig beantragt und bezogen werden.
Sanierungsförderung
Für die Sanierung von Bestandsgebäuden im Burgenland steht ein eigenes Förderpaket zur Verfügung:
- •Thermische Sanierung: bis €15.000 Förderung für Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke sowie Fenstererneuerung.
- •Heizungstausch (fossil zu erneuerbar): Zuschlag zur Sanierungsförderung beim Wechsel von Öl- oder Gasheizung auf Wärmepumpe, Pellets oder Fernwärme.
- •Photovoltaik: Direkte PV-Landesförderung ist begrenzt — Kombination mit der Bundesförderung (OeMAG, Klima- und Energiefonds) wird ausdrücklich empfohlen.
- •Kostenlose Energieberatung: Die Energieberatung Burgenland bietet unentgeltliche Erstberatung zu allen Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten.
Besonderheiten und Einordnung
Das Burgenland hat im österreichweiten Vergleich die geringsten Wohnbauförderungsbeträge — dieser Umstand muss jedoch im richtigen Kontext bewertet werden:
- •Günstigstes Bundesland für Immobilienkäufer: Durchschnittliche Kaufpreise liegen 20–40 % unter Wien — die Förderdeckungsquote ist trotz niedrigerer Nominalbeiträge vergleichbar.
- •Wachstumsdynamik: Das Burgenland gewinnt als Pendlerland aus Wien an Attraktivität — steigende Bevölkerungszahlen und Immobiliennachfrage.
- •Kombination mit Bundesförderungen: EAG-Förderungen und Klimabonus auf Bundesebene sind mit der Landesförderung kombinierbar und erhöhen die Gesamtförderquote deutlich.
- •Zuständige Stelle: Landesregierung Burgenland, Abt. Wohnbauförderung — Antrag und Beratung online und persönlich möglich.
- •Empfehlung: Wer im Burgenland kauft oder baut, sollte Landes- und Bundesförderung parallel beantragen, um die maximale Gesamtunterstützung zu erhalten.
Offizielle Quellen
Häufige Fragen zur Wohnbauförderung Burgenland
Mit max. €60.000 Darlehen liegt Burgenland unter dem Österreich-Schnitt — aber auch die Immobilienpreise sind 20–40 % günstiger als in Wien oder Salzburg. Die Förderdeckungsquote ist vergleichbar.
Ein monatlicher Geldzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen, der sowohl Mietern als auch Eigentümern zusteht. Max. ca. €300/Monat, abhängig von Einkommen und Wohnkosten.
2 Personen: max. €55.000 Nettojahreseinkommen. Die Grenzen gehören zu den niedrigsten in Österreich.
Ja — Burgenländische Wohnbauförderung und Bundesförderungen (z.B. Sanierungsbonus, PV-Förderung) lassen sich kombinieren, sofern keine Doppelförderung desselben Bauteils vorliegt.
Direkte PV-Landesförderung ist begrenzt. Kombinierbar mit der Bundesförderung (OeMAG, Klima- und Energiefonds). Energieberatung Burgenland bietet kostenlose Erstberatung.
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