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Ratgeber8 Min. Lesezeit
Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026
Förderung

KfW Förderung 2026: Welche Programme gibt es für Hauskauf und Neubau?

KfW bietet 2026 zinsgünstige Darlehen für Kauf (KfW 124), Neubau (BEG 261) und Sanierung. Anträge laufen über die Hausbank — vor Kaufvertrag oder Baubeginn stellen. Alle relevanten Programme, Beträge und Voraussetzungen erklärt.

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Ahmet Parlak

Immobilienfinanzierung & Hypothekenexperte, Wien

16. März 2026

TL;DR: Das Wichtigste zur KfW-Förderung 2026

  • KfW 124 Wohneigentumsprogramm: bis 100.000 € für Kauf oder Bau, unabhängig vom Energiestandard
  • KfW BEG WG 261: bis 150.000 € für Neubau mit Effizienzhaus-Standard (EH 40, EH 55)
  • KfW BEG EM: Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungstausch — bis 60.000 € Kredit
  • Antrag immer VOR Kaufvertrag oder Baubeginn über die Hausbank stellen
  • Tilgungszuschuss bei BEG: je besser der Energiestandard, desto höher der Zuschuss (nicht rückzahlbar)
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (Landesförderung, Bausparvertrag)

Last updated: 2026-03-16 • Diese Übersicht ersetzt keine offizielle Auskunft der KfW oder einer Förderberatungsstelle.

Kurzantwort: Was ist die KfW-Förderung?

KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die staatliche Förderbank Deutschlands. Ihre Programme für Wohneigentum umfassen zinsgünstige Darlehen für den Kauf von Eigenheimen (KfW 124), für den Neubau energieeffizienter Gebäude (BEG WG 261) und für die Sanierung von Bestandsimmobilien. Alle Anträge werden über die Hausbank gestellt — nicht direkt bei der KfW. Entscheidend: Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Kaufvertrag unterschrieben oder der erste Spatenstich gesetzt wird.

TL;DR: Das Wichtigste zur KfW-Förderung 2026

  • KfW 124 Wohneigentumsprogramm: bis 100.000 € für Kauf oder Bau, unabhängig vom Energiestandard
  • KfW BEG WG 261: bis 150.000 € für Neubau mit Effizienzhaus-Standard (EH 40, EH 55)
  • KfW BEG EM: Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungstausch — bis 60.000 € Kredit
  • Antrag immer VOR Kaufvertrag oder Baubeginn über die Hausbank stellen
  • Tilgungszuschuss bei BEG: je besser der Energiestandard, desto höher der Zuschuss (nicht rückzahlbar)
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (Landesförderung, Bausparvertrag)

Hinweis: KfW-Konditionen und -Zuschüsse werden regelmäßig angepasst. Aktuelle Zinssätze und Programme immer unter kfw.de prüfen — Antragsfristen vor Kaufvertrag/Baubeginn einhalten!

Was ist die KfW und was fördert sie?

Die KfW — Kreditanstalt für Wiederaufbau — ist seit 1948 die bundeseigene Förderbank Deutschlands. Sie vergibt keine Kredite direkt an Verbraucher, sondern arbeitet über das sogenannte Hausbankprinzip: Der Antragsteller reicht den KfW-Antrag bei seiner Hausbank ein, die das Darlehen verwaltet und an den Kunden weiterleitet.

Im Bereich Wohnen fördert die KfW vier große Vorhaben: den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum, den Neubau energieeffizienter Gebäude, die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien sowie einzelne Modernisierungsmaßnahmen. Der Zinsvorteil entsteht durch die staatliche Garantie und die günstige Refinanzierung am Kapitalmarkt — Konditionen, die private Banken so nicht bieten können.

Wichtig für österreichische Käufer oder Expats: Die KfW ist eine rein deutsche Einrichtung und nicht mit der österreichischen Wohnbauförderung zu verwechseln. KfW-Programme gelten bundesweit einheitlich — es gibt keine regionalen Unterschiede wie bei Länderprogrammen. Für den Kauf oder Bau in Deutschland ist die KfW die erste Adresse für Fördermittel.

KfW 124 Wohneigentumsprogramm: Kauf und Bau

Das KfW 124 Wohneigentumsprogramm ist das klassische Einsteigerprogramm für alle, die erstmals Eigenheim kaufen oder bauen möchten. Es ist bewusst einfach gehalten: Es gibt keine Energieanforderung an das Objekt, keine Einkommensgrenzen und keine Beschränkung auf bestimmte Regionen.

Gefördert wird der Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie oder der Bau eines neuen Eigenheims. Das Darlehen beträgt bis zu 100.000 € pro Vorhaben. Der Zinssatz bewegt sich 2025/2026 erfahrungsgemäß im Bereich von ca. 1,5 bis 2,5 % effektivem Jahreszins — der genaue Satz hängt von Laufzeit, Tilgungsmodalitäten und aktueller Marktlage ab und wird von der KfW regelmäßig angepasst.

  • Betrag: bis 100.000 € pro Vorhaben (Kauf oder Neubau)
  • Energiestandard: keine Mindestanforderung — gilt auch für Altbauten
  • Laufzeit: 4 bis 25 Jahre; tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 3 Jahren möglich
  • Nutzung: nur für selbstgenutztes Wohneigentum (kein Kapitalanleger)
  • Kombination: ergänzt den regulären Bankkredit — ersetzt ihn nicht
  • Antragstellung: ausschließlich über die Hausbank, vor Kaufvertragsunterzeichnung

KfW BEG 261: Neubau mit Effizienzhaus-Standard

Das Programm BEG WG 261 (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Wohngebäude Kredit) ist das Hauptinstrument für energieeffiziente Neubauten und umfassende Sanierungen. Im Unterschied zum KfW 124 gibt es hier klare Anforderungen an den Energiestandard des Gebäudes.

Je ambitionierter der Energiestandard, desto höher die Förderung: Bei einem Effizienzhaus 40 (EH 40) — das bedeutet, das Gebäude verbraucht maximal 40 % der Primärenergie eines GEG-Referenzgebäudes — sind bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit möglich. Bei einem Effizienzhaus 55 (EH 55) sind es bis zu 100.000 €.

Zusätzlich zum zinsgünstigen Darlehen gibt es einen nicht rückzahlbaren Tilgungszuschuss: 5 % bei EH 40, 10 % bei EH 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (NH). Das bedeutet: Wer ein Darlehen von 150.000 € erhält und den EH-40-NH-Standard erfüllt, bekommt 15.000 € direkt erlassen — ohne Rückzahlungspflicht.

Für die Beantragung des BEG 261 ist ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte (EEE) zwingend erforderlich. Dieser erstellt den Energieeffizienz-Nachweis, der dem Antrag beizulegen ist. Eine Liste zertifizierter Experten findet sich auf der Plattform energie-effizienz-experten.de.

  • EH 40: bis 150.000 € Kredit + 5 % Tilgungszuschuss (nicht rückzahlbar)
  • EH 40 NH (Nachhaltigkeitsklasse): bis 150.000 € + 10 % Tilgungszuschuss
  • EH 55: bis 100.000 € Kredit, kein Tilgungszuschuss
  • EE-Klasse (Erneuerbare Energien): zusätzlicher Bonus für EE-Nutzung (z.B. Wärmepumpe)
  • Energie-Effizienz-Experte ist Pflicht für Antragstellung
  • Gilt für Neubau und umfassende Sanierung auf EH-Standard

KfW BEG EM: Einzelmaßnahmen für Bestandsimmobilien

Wer eine ältere Immobilie kauft und energetisch sanieren möchte, ohne gleich das gesamte Gebäude auf Effizienzhaus-Standard zu heben, greift auf das Programm BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen) zurück.

Das Programm fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen: Wärmedämmung von Dach, Fassade und Keller, Austausch von Fenstern und Außentüren, Heizungstausch (z.B. Einbau einer Wärmepumpe), sowie der Einbau von Lüftungsanlagen. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 60.000 € pro Wohneinheit. Zusätzlich werden Tilgungszuschüsse zwischen 15 und 20 % je nach Maßnahme gewährt.

Wichtig: Auch beim BEG EM muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden — also vor der Auftragsvergabe an Handwerker oder Installationsbetriebe. Wie beim BEG 261 ist ein Energie-Effizienz-Experte für die Beantragung erforderlich.

  • Maßnahmen: Wärmedämmung, Fenster, Heizungstausch, Lüftung
  • Kredit: bis 60.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss: 15–20 % je nach Maßnahme (nicht rückzahlbar)
  • Antragstellung: vor Auftragsvergabe, über die Hausbank
  • Energie-Effizienz-Experte ist Pflicht
  • Kombinierbar mit BAFA-Zuschüssen (z.B. für Wärmepumpe)

So läuft der Antragsprozess ab

Der KfW-Antragsprozess folgt einem klaren Ablauf, der unbedingt eingehalten werden muss — insbesondere die Reihenfolge von Antragstellung und Kaufvertragsunterzeichnung. Ein nachträglicher Antrag wird von der KfW abgelehnt.

Schritt 1 — Hausbank kontaktieren: Der erste Schritt ist das Gespräch mit der eigenen Hausbank oder einer anderen durchleitenden Bank. Anträge werden niemals direkt bei der KfW gestellt. Die Bank prüft, welche KfW-Programme für das Vorhaben infrage kommen, und unterstützt bei der Antragstellung.

Schritt 2 — Programm auswählen: Je nach Vorhaben wählt man das passende Programm: KfW 124 für Kauf oder einfachen Neubau, BEG 261 für energieeffiziente Neubauten oder Komplettsanierungen, BEG EM für einzelne Sanierungsmaßnahmen.

Schritt 3 — Antrag einreichen (VOR Kaufvertrag oder Baubeginn): Die Hausbank reicht den Antrag bei der KfW ein. Dieser Schritt muss zwingend vor Unterzeichnung des Kaufvertrags oder vor dem Baubeginn erfolgen. Auch eine Auftragsvergabe gilt bereits als Maßnahmenbeginn.

Schritt 4 — KfW genehmigt, Hausbank leitet weiter: Nach Genehmigung durch die KfW wird das Darlehen über die Hausbank bereitgestellt. Die Bank ist der einzige Ansprechpartner — die KfW kommuniziert ausschließlich mit der Bank.

Schritt 5 — Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss des Kaufs oder der Baumaßnahme muss der Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung eingereicht werden. Beim BEG 261 und BEG EM ist zusätzlich die Bestätigung des Energie-Effizienz-Experten erforderlich.

KfW mit anderen Programmen kombinieren

Ein häufiger Fehler bei der Finanzierungsplanung ist die Annahme, dass man sich zwischen verschiedenen Förderungen entscheiden muss. Tatsächlich lassen sich die meisten KfW-Programme untereinander und mit anderen Förderquellen kombinieren.

KfW 124 und BEG 261 können gleichzeitig beantragt werden, solange sie unterschiedliche Fördergegenstände oder Vorhaben betreffen. So kann beispielsweise der Hauskauf über KfW 124 und die energieeffiziente Ausrüstung über BEG 261 finanziert werden.

Zusätzlich zur KfW sind Landesförderungen eine oft übersehene Ressource: NRW.Bank (Nordrhein-Westfalen), LfA Förderbank Bayern, IB Hamburg und ähnliche Institutionen bieten eigene Programme mit teils sehr attraktiven Konditionen. Diese können parallel zur KfW genutzt werden.

Auch Wohn-Riester und Bausparverträge spielen eine Rolle: Ein zuteilungsreifer Bausparvertrag kann als Eigenkapitalkomponente eingesetzt werden und verbessert die Eigenkapitalquote gegenüber der Bank. Wohn-Riester ermöglicht staatliche Zulagen und Steuervorteile für die Eigenheimfinanzierung, ist jedoch komplex und sollte individuell geprüft werden.

  • KfW 124 + KfW BEG 261 gleichzeitig möglich (verschiedene Fördergegenstände)
  • Landesförderung (NRW.Bank, LfA Bayern, IB Hamburg u.a.) zusätzlich beantragbar
  • Bausparvertrag als Eigenkapitalkomponente für höhere Kreditquote
  • Wohn-Riester: staatliche Zulagen für Eigenheimfinanzierung (steuerlich prüfen)
  • BAFA-Zuschuss für Heizungstausch (Wärmepumpe) zusätzlich zu BEG EM möglich
  • Kombination erhöht den Gesamtförderbetrag — aber Antragszeitpunkte koordinieren

Wer kann KfW beantragen?

Die KfW-Programme für Wohneigentum richten sich an Privatpersonen, die eine Immobilie in Deutschland kaufen oder bauen und dort ihren Hauptwohnsitz begründen. Reine Kapitalanlagen (Vermietung ohne Selbstnutzung) sind bei KfW 124 ausgeschlossen.

Für den KfW 124 gibt es weder Einkommensgrenzen noch Kaufpreisobergrenzen. Das Programm ist offen für alle Einkommensgruppen. Das BEG 261 hat ebenfalls keine Einkommensgrenzen — hier entscheidet der Energiestandard des Gebäudes über die Förderhöhe.

Wichtig für nicht-deutsche Staatsbürger: Die KfW-Programme setzen keine deutsche Staatsbürgerschaft voraus. Entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland und die Nutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz. EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger mit gültigem Aufenthaltstitel sind grundsätzlich antragsberechtigt.

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland
  • KfW 124: keine Einkommensgrenzen, keine Kaufpreisobergrenze
  • BEG 261/EM: keine Einkommensgrenzen — Energiestandard entscheidet
  • Keine deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich (Wohnsitz entscheidet)
  • Ausgeschlossen: Gewerbliche Nutzung, reine Kapitalanlage (KfW 124)
  • Geförderte Objekte: Neubauten, Bestandsimmobilien, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser

Offizielle Quellen

Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Ja. Das KfW 124 Wohneigentumsprogramm gilt für Kauf und Neubau — also auch für den Erwerb eines Bestandsobjekts ohne Energieanforderung. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an einem gebrauchten Objekt ist das BEG EM-Programm (Einzelmaßnahmen) das richtige Instrument.

Der Zinsvorteil variiert je nach Marktlage und Laufzeit. Historisch liegt er bei 0,3 bis 0,8 Prozentpunkten unter dem marktüblichen Zinsniveau. Bei einem Darlehen von 100.000 € und einer Laufzeit von 20 Jahren kann das eine Ersparnis von mehreren tausend Euro bedeuten. Aktuelle Konditionen sind immer auf kfw.de abrufbar.

Der Antrag wird von der KfW abgelehnt. Die KfW-Richtlinie schreibt zwingend vor, dass der Antrag vor dem sogenannten Vorhabensbeginn gestellt wird — also vor Unterzeichnung des Kaufvertrags oder vor dem ersten Spatenstich. Keine Ausnahmen.

Ausschließlich über die Hausbank. Die KfW arbeitet nach dem Hausbankprinzip und nimmt keine Direktanträge von Endkunden entgegen. Die eigene Bank oder Sparkasse leitet den Antrag an die KfW weiter und ist einziger Ansprechpartner für den Kreditnehmer.

Grundsätzlich ja, wenn Kaufpreis und Energieausstattung des Objekts beide Programme rechtfertigen. KfW 124 deckt den allgemeinen Finanzierungsbedarf, BEG 261 den energetischen Mehrwert. Die Hausbank kann prüfen, ob eine Kombination im konkreten Fall zulässig und sinnvoll ist.

Wohn-Riester kann sich lohnen, ist aber komplex. Die staatlichen Zulagen (175 € pro Jahr, 300 € pro Kind) und die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge sind attraktiv. Allerdings fällt bei Aufgabe des Eigenheims vor dem Rentenalter eine Rückzahlungspflicht an. Eine individuelle Steuerberatung ist empfehlenswert.

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