Nebenkosten Rechner Österreich
Kaufnebenkosten schnell einordnen: inklusive Richtwerte, Beispielrechnung und direkter Weiterleitung zur Finanzierung.
Kurzantwort: Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich
- Die Kaufnebenkosten bestehen aus mehreren Positionen und sollten früh im Budget berücksichtigt werden.
- Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Notarkosten sind typische Pflichtbestandteile.
- Maklerprovision fällt nur an, wenn ein Makler beauftragt oder eingebunden ist.
- Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis, Bundesland und Vertragsgestaltung ab.
- Zusatzkosten wie Gutachten oder Bankspesen können das Gesamtbudget erhöhen.
- Ein Rechenbeispiel hilft, den Gesamtbedarf vor dem Finanzierungsantrag realistisch einzuschätzen.
Last updated: Stand: Februar 2026 • Richtwerte für Planung – verbindliche Beträge ergeben sich aus Vertrag und Einzelfall.
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Typisch sind Grunderwerbsteuer, Grundbuch, Notar sowie optional Maklerkosten.
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Nebenkosten
Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind zusätzliche Ausgaben beim Immobilienerwerb in Österreich, die über den Kaufpreis hinausgehen. Dazu gehören Notargebühren, Grundbucheinträge, Grunderwerbsteuer und Maklerprovisionen.
Hinweis: Diese Berechnungen sind Schätzungen. Die tatsächlichen Kosten können je nach Situation variieren.
Zuletzt aktualisiert: Januar 2026
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Beispielrechnung: Kaufpreis 420.000 €
Annahme: Eigentumswohnung in Österreich, Kaufvertrag über 420.000 €.
- Grunderwerbsteuer (3,5 %)
- € 14.700
- Eintragungsgebühr Grundbuch (1,1 %)
- € 4.620
- Notar & Vertragserrichtung (1,5 %)
- € 6.300
- Maklerprovision (3,0 %)
- € 12.600
Beispielwert, kann je nach Vereinbarung abweichen.
Nur wenn Maklerleistung anfällt.
Dieses Rechenbeispiel ist rein illustrativ und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Häufige Fragen
Typische Positionen sind Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr, Notarkosten und gegebenenfalls Maklerprovision.
Das hängt von Bank, Bonität und Objekt ab. Viele Finanzierungen verlangen, dass Nebenkosten zumindest teilweise aus Eigenmitteln gedeckt werden.
Unterschiede entstehen durch Objektart, Kaufpreis, beteiligte Dienstleister und individuelle Vertragsbedingungen.
Idealerweise direkt zu Beginn der Budgetplanung, damit der Finanzierungsrahmen realistisch bleibt.
Nein. Ein Rechner bietet Orientierung, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft durch Notariat, Bank oder Steuerberatung.
